Kredit-Wörterbuch:
Die Bürgschaft
Immer wieder kommt es vor, dass ein Kunde versucht einen Kredit zu
beantragen, die monatliche
Rate, die dieser Kredit nach sich ziehen
würde, aber in den monatlichen Überschüssen
des Kreditnehmers keinen
Platz mehr finden würde. Die Folge ist eine Ablehnung - es sei
denn, der
Mandant kann einen Bürgen beibringen. Aber nicht nur ein zu geringes Einkommen kann einen Bürgen notwendig machen, auch wenn der Mandant negative Schufa-Einträge besitzt und diese das Kreditinstitut skeptisch werden lassen, kann ein Bürge eine gute Lösung sein, um den Kredit schlussendlich doch genehmigt zu bekommen.
Ein Bürge ist eine natürliche oder juristische Person, die sich dazu verpflichtet, für die Kreditschulden des Kreditnehmers in dem Fall aufzukommen, in dem dieser es nicht aus eigener Kraft schafft/schaffen will, die Schulden an das Kreditinstitut zurückzuführen. Der Bürge wird dabei ebenfalls einer ganz normalen Kreditprüfung unterzogen, muss also sowohl die Bonitätsprüfung, wie auch ein Scoring über sich ergehen lassen und wird schlussendlich mit in den Darlehensvertrag aufgenommen.
Weil der Bürge jedoch, im Falle der Nichtzahlung durch den Darlehensnehmer, keine Möglichkeit hat, sich auf zivilrechtlichem Wege sein Geld zurückzuholen, ist dieses Verfahren heute nur noch sehr wenig im Gebrauch. Wesentlich häufiger kommt es vor, dass der Mensch, der früher als Bürge bemüht worden wäre, als Mitantragsteller in den Darlehensvertrag aufgenommen wird. Dies führt dazu, dass er nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte aus dem Vertragsverhältnis erlangt und im Fall der Fälle sogar zivilrechtlich gegen den/die Mitantragsteller vorgehen kann.
In einigen Fällen ist es so, dass die Banken für einen Kredit, der durch einen Bürgen abgesichert wird, einen höheren Zins als für ein normales Darlehen verlangen - aus Wettbewerbsgründen wird dieses Vorgehen aber zusehends weniger.
