Kredit-Wörterbuch:
Das Gewerbedarlehen
Wenn man auf selbstständiger Basis ein Unternehmen leitet,
kommt man in
vielen Fällen nicht darum herum, Investitionen nicht nur bei
den
etwaigen Handelsgütern des Unternehmens zu tätigen,
sondern auch die
Immobilien der Firma zu renovieren, neue Immobilien anzuschaffen,
bestehende auszubauen oder diese sonstwie zu verändern. Gerade
Unternehmen, die in der Hauptsache von ihrer Immobilie leben, zum
Beispiel Hotels oder Restaurants, sind daher sehr oft in der Situation,
ein Darlehen
für das jeweilige
Projekt aufnehmen zu
müssen. Kredite, die im Bereich der gewerblichen Immobilien an Firmen vergeben werden, bezeichnet man dabei gemeinhin als "Gewerbedarlehen". Im Gegensatz zur Finanzierung von Projekten des privaten Wohnungsbaus sind Gewerbedarlehen stets mit etwas mehr Risiko behaftet, was sich in einem meist leicht erhöhten Darlehenszins widerspiegelt.
Um als Unternehmer in den Genuss eines Gewerbedarlehens zu kommen muss man, wie bei jedem anderen Kredit für Selbstständige auch, einen detaillierten Businessplan, bzw. die genauen Bilanzen der Firma, vorlegen. Erst nachdem diesem zugestimmt wurde, dürfen Kaufverträge unterzeichnet werden.
Da es sich bei den Gewerbedarlehen um rein geschäftliche Darlehen handelt, werden diese auf unterschiedliche Arten staatlich gefördert. Zum einen ist es möglich, die Zinsen, die man für sein Gewerbedarlehen aufwendet, als Betriebsausgaben von der Steuer abzusetzen, zum anderen ist es aber auch möglich, staatliche Förderungen und Subventionen mit in das Darlehen einzubinden. Während sich jedoch die reinen Privatbanken mit diesem Schritt naturgemäß etwas schwer tun, sind die halb-staatlichen Unternehmen, wie zum Beispiel die "Kreditanstalt für Wiederaufbau" genau auf diesen Bereich der Darlehnsvergabe spezialisiert. Durch ihren öffentlich rechtlichen Auftrag sind diese Unternehmen an die Förderung bestimmter Gruppen - zum Beispiel eben der Unternehmer - gebunden und genehmigen daher mitunter auch Kredite, die von anderen Kreditinstituten schlicht und ergreifend abgelehnt würden.
