Kredit-Wörterbuch:
Die Umschuldung
Die Aufnahme eines Kredites
ist meist relativ
schnell gemacht, mit der
Rückzahlung verbringen viele Menschen dann aber viele Jahre,
im
Falle
einer Immobilienfinanzierung oft sogar Jahrzehnte. Diese langen
Laufzeiten
führen aber dazu,
dass sich auch Vieles an der persönlichen
Situation und des Kreditnehmers ändern kann. So kann es zum
Beispiel
sein, dass der Kreditnehmer zwischendurch ein anderes Kreditinstitut
entdeckt, dass ihm günstigere Zinsen bietet - oder aber, er
einfach nur
deshalb wechseln möchte, weil er mit der Beratung bei seiner
bisherigen
Bank nicht zufrieden war.Einen solchen Wechsel des Kreditinstitutes bezeichnet man gemeinhin als Umschuldung, wobei eine solche Umschuldung sowohl bei Privatdarlehen, wie auch bei Immobilienfinanzierungen vorkommen kann. Insbesondere bei Immobilienfinanzierungen gilt es allerdings zu bedenken, dass eine Umschuldung immer nur dann vollzogen werden kann, wenn die so genannte Zinsbindungszeit bereits vorüber ist. Diese Zinsbindungszeit beträgt in der Regel eine feste Anzahl an Jahren, lediglich bei Bausparfinanzierungen gibt es die Möglichkeit, die Laufzeit eines endfälligen Darlehens "fest bis Zuteilung" zu gestalten, das heißt, dass die Zinsbindung des endfälligen Darlehens in dem Moment ausläuft, wo der Bausparvertrag zuteilungsreif wird.
Ist die Zinsbindungszeit noch nicht ganz vorüber (maximal noch 36 Monate), der Marktzins ist aber zur Zeit sehr niedrig und schreit geradezu nach einer Umschuldung, dann kann ein Darlehensnehmer bei einem neuen Kreditinstitut ein so genanntes Forward-Darlehen abschließen, einen Kredit, dessen Beginn erst in den nächsten 36 Monaten ist. Zwar wird hier ein kleiner Forward-Aufschlag fällig, in vielen Situationen kann man sich auf diese Weise aber schon frühzeitig gute Zinsen für den Rest seiner Finanzierungszeit sichern.
Mit dem Ablauf der Umschuldung an sich hat der Mandant in der heutigen Zeit eigentlich nichts mehr zu tun. In den meisten Fällen lässt sich das neue Kreditinstitut lediglich eine so genannte Ablösevollmacht unterschreiben, fordert dann von dem alten Kreditinstitut die Salden an und begleicht diese eigenständig.
